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Warum 40 Prozent Zustimmung für die AfD in Sachsen-Anhalt kein Grund sind, kein Verbotsverfahren einzuleiten

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Zuletzt geprüft am 27.08.2026

Die Partei sei zu stark, um sie noch anzufassen, heißt es. Der Satz sagt im Kern: Ab einer bestimmten Wählerzahl hört das Grundgesetz auf zu gelten.


Es gibt eine Logik, die in diesem Sommer besonders beliebt ist, und sie geht ungefähr so: Je mehr Menschen eine Partei wählen wollen, desto vorsichtiger muss man mit ihr umgehen. Klingt erstmal nach Demokratie. Ist aber, wenn man genauer hinschaut, ihr Gegenteil – denn dieselbe Logik würde bedeuten, dass ein Konzern, der groß genug geworden ist, um den Markt zu erpressen, genau deshalb nicht mehr reguliert werden darf. Genau in diesem Zirkelschluss bewegt sich gerade die deutsche Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren: Die Partei ist zu stark, um sie noch anzufassen – und wird jeden Monat stärker, weil sie niemand anfasst.

In Sachsen-Anhalt lässt sich das gerade im Zeitraffer besichtigen.

Die Zahl, vor der alle zurückschrecken

Rund vier Wochen vor der Landtagswahl am 6. September 2026 steht die AfD in Sachsen-Anhalt je nach Institut zwischen 41 und 43 Prozent – Insa/Bild sah sie zuletzt bei 42, Pollytix bei 43 Prozent. Die CDU liegt weit dahinter bei etwa 22 Prozent, hat gegenüber der letzten Wahl also mehr als ein Drittel ihrer Basis verloren. Rechnerisch fehlt der AfD nur noch ein einziger Sitz zur absoluten Mehrheit im Magdeburger Landtag. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund tritt mit dem erklärten Ziel „45 Prozent plus X“ an – und meint damit, kaum verklausuliert, eine Alleinregierung.

Der Landesverband, um den es hier geht, ist dabei kein Sonderfall am rechten Rand der eigenen Partei, sondern gerichtlich bestätigter Normalfall: Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft ihn seit Jahren als gesichert rechtsextremistisch ein, ebenso wie die Landesverbände in Sachsen, Thüringen, Brandenburg und – seit Februar 2026 – Niedersachsen. Auf Bundesebene ist die Lage komplizierter: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Gesamtpartei am 2. Mai 2025 ebenfalls als gesichert rechtsextrem eingestuft, die AfD klagte dagegen, und das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem BfV im Februar 2026 vorläufig, diese Einstufung öffentlich zu verwenden, bis das Hauptsacheverfahren entschieden ist. Man kann diesen Zustand mit gutem Recht zum Teil gesichert rechtsextrem nennen – nicht als Verlegenheitsformel, sondern weil es exakt beschreibt, was mehrere Gerichte und Behörden in den vergangenen Jahren unabhängig voneinander festgestellt haben, nur eben eine Etage tiefer als den Bundesverband.

Und genau an dieser Stelle kippt in Talkshows und Podcasts regelmäßig das Argument: Bei so einer Zustimmung könne man doch nicht mehr über ein Verbot reden, das verschärfe ja nur den Frust, das mache Märtyrer, das sei nicht mehr „demokratisch vermittelbar“. Es lohnt sich, diesen Satz einmal zu Ende zu denken. Denn er sagt im Kern: Ab einer bestimmten Wählerzahl hört das Grundgesetz auf zu gelten. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders – im NPD-Urteil von 2017 hat es festgehalten, dass es für ein Parteiverbot allein auf die verfassungsfeindliche Zielsetzung ankommt, nicht auf deren Erfolgsaussichten. Eine Partei muss nicht kurz vor der Macht stehen, um verboten werden zu können. Sie muss nur, was Sachsen-Anhalts Verfassungsschützer für ihren Landesverband längst amtlich festgestellt haben, gegen die Menschenwürde und die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sein.

Das Grundgesetz fragt nach der Zielsetzung einer Partei, nicht nach ihrem Umfragewert.

Drei Männer, ein Sofa, viel Verständnis

Wie genau diese 40 Prozent gesellschaftlich vorbereitet werden, ließ sich unlängst in aller Ausführlichkeit besichtigen: 67 Minuten Markus Lanz, Richard David Precht und Jan Josef Liefers, drei Männer im besten Boomer-Alter, die alle betonen, wie sehr sie die AfD ablehnen – und in derselben Sendung erklären, warum man sie eigentlich verstehen müsse. René Westwood hat das Gespräch in einer vielbeachteten Analyse seziert, und der Befund ist unbequem präzise: Lanz nennt die Partei „unappetitlich“, was klingt, als rede man über abgestandenes Büfett und nicht über einen Landesverband, den der Verfassungsschutz als rechtsextrem führt. Gleichzeitig attestiert er den Wählern, sie wollten „einfach nur eine offene Debatte“ und „verstanden werden auch in ihren Ängsten und Nöten“ – ein Satz, der so klingt, als habe noch nie jemand in Deutschland eine Debatte über Migration geführt.

Das eigentliche Problem an so einem Gespräch ist nicht, dass hier jemand Sympathien für die AfD hegt. Das eigentliche Problem ist die Verschiebung des Bezugsrahmens: Aus einer Partei mit gerichtlich bestätigtem Rechtsextremismus-Befund wird ein Ventil für ökonomische Sorgen, aus Rassismus wird ein Kommunikationsproblem, aus dem Verfassungsschutzbericht wird eine Frage des Tonfalls. Man kann das mit dem alten Trick vergleichen, mit dem jede Diätindustrie funktioniert: Man erklärt dem Publikum, dass Übergewicht eigentlich nur ein Zeichen von Stress ist – und verkauft ihm dann den Stressabbau, statt über die Kalorien zu reden. Bei Lanz, Precht und Liefers heißt der Stressabbau „Verständnis für den Stahlwerker“ – und die Kalorien, über die niemand redet, sind Sätze wie die von Björn Höcke oder die geschlossene Einstufung des sachsen-anhaltinischen Landesverbands.

Diese Rhetorik ist kein Ausrutscher dreier Talkshow-Profis, sie ist Symptom eines größeren Musters, das man in der Forschung als Normalisierung durch Rahmung beschreibt: Nicht was die AfD sagt, verändert sich – sondern wie routiniert Medien und Öffentlichkeit darüber sprechen. Jede Talkrunde, die den Rechtsextremismus-Befund in eine Frage individueller Befindlichkeit übersetzt, verschiebt den Rahmen ein Stück weiter. Nach dem hundertsten Mal klingt „unappetitlich“ fast schon wie ein Kompliment.

Wer einen Verfassungsschutzbefund in eine Frage des Tonfalls übersetzt, hat die Debatte schon verschoben.

Eine 93-Jährige, die die Blaupause kennt

Während Lanz, Precht und Liefers ihre 67 Minuten Verständnis produzierten, saß in einem anderen Interview eine Frau, die andere Referenzpunkte hat als Talkshow-Dramaturgie: Charlotte Knobloch, 93, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Holocaust-Überlebende. Dem Stern sagte sie, sie sehe „in vielen Bereichen keinen Unterschied mehr“ zwischen der AfD und der NSDAP vor deren Machtübernahme 1933 – nicht als Gleichsetzung, wie sie selbst betont, aber als Vergleich, den man anstellen müsse. Sie erinnert daran, dass auch die NSDAP einmal klein angefangen und „ausprobiert“ habe, was gesellschaftlich durchsetzbar ist – und dass sich bei der AfD dasselbe Muster wiederhole: Politiker testen aus, was zumutbar ist, und die Partei wächst „mit zunehmender Radikalität“.

Knobloch spricht sich explizit für eine erneute Prüfung eines Verbotsverfahrens aus – wohlgemerkt, ohne sich Illusionen über dessen Erfolgsaussichten zu machen. „Ein Versuch ist dennoch sinnvoll“, sagt sie. Das ist bemerkenswert unaufgeregt für eine Aussage, die in der öffentlichen Debatte routinemäßig als hysterisch abgetan wird. Wer selbst erlebt hat, wie eine demokratische Öffentlichkeit einer Partei „hinterhergelaufen“ ist, ohne sich mit den Konsequenzen zu beschäftigen, hat einen anderen Maßstab dafür, wann ein Versuch lohnt – auch wenn er scheitern könnte.

Wer gesehen hat, wie eine Demokratie einer Partei hinterherlief, hat einen anderen Maßstab dafür, wann ein Versuch sich lohnt.

Das ehrliche Gegenargument

Man muss an dieser Stelle auch das stärkste Argument der Gegenseite nennen, sonst ist das hier keine Analyse mehr, sondern Wahlkampf. Das Gegenargument lautet: Ein Verbotsverfahren gegen eine Partei mit über 40 Prozent Zustimmung in einem Bundesland könnte genau den Opfermythos befeuern, den die AfD ohnehin pflegt – „das System hat Angst vor uns“ ist eine Erzählung, die sich mit einem gescheiterten oder auch nur eingeleiteten Verfahren mühelos weiterschreiben lässt. Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 bekanntlich nicht an der Ungefährlichkeit der Partei, sondern an V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Parteiführung – ein Debakel, das der demokratischen Seite mehr geschadet hat als der NPD selbst. Und das zweite Verfahren endete 2017 zwar mit der Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit, aber ohne Verbot, weil dem BVerfG die „Potenzialität“ fehlte, die NPD als tatsächliche Gefahr für die Demokratie einzustufen – ein Urteil, das zeigt, wie hoch die Hürde tatsächlich liegt, selbst bei einer Partei, deren Ideologie kaum umstritten war.

Diese Einwände sind ernst zu nehmen, nicht als rhetorisches Feigenblatt, sondern weil sie real sind: Ein Verbotsverfahren ist kein Kavaliersdelikt und kein PR-Move. Es kann scheitern. Es kann der AfD kurzfristig mehr nützen als schaden. Es bindet über Jahre juristische und politische Ressourcen, die auch in eine bessere Politik hätten fließen können – in genau die Themen, bei denen laut Umfragen die eigentlichen Sorgen der Sachsen-Anhalter liegen: Wirtschaft, Arbeitsplätze, Infrastruktur.

Nur beantwortet keiner dieser Einwände die eigentliche Frage. Die Frage ist nicht, ob ein Verbotsverfahren populär, klug getimt oder erfolgversprechend ist. Die Frage ist, ob die AfD in Sachsen-Anhalt die Kriterien erfüllt, die das Grundgesetz für ein Verbot vorsieht. Und dafür ist die Wahlumfrage vom August so relevant wie das Wetter am Tag der Gerichtsverhandlung. Ein Restaurant, das systematisch Lebensmittelvorschriften missachtet, wird nicht deshalb sicherer, weil es plötzlich voller ist.

Die Einwände betreffen die Klugheit eines Verfahrens. Zu entscheiden ist aber seine Zulässigkeit — und darüber befragt man kein Umfrageinstitut.

Der eigentliche Denkfehler

Der Denkfehler, der sich durch die Zustimmungs-Argumentation, durch die Lanz-Precht-Liefers-Runde und durch weite Teile der öffentlichen Debatte zieht, ist derselbe: Man verwechselt die Frage „Ist das mehrheitsfähig?“ mit der Frage „Ist das verfassungskonform?“ Beide Fragen haben in einer Demokratie ihren Platz – aber nicht denselben. Die erste beantwortet der Wähler an der Urne. Die zweite beantworten Gerichte, unabhängig davon, wie die erste ausgeht. Wer beide Fragen vermischt, landet zwangsläufig bei dem Satz, den man in Sachsen-Anhalt gerade in Endlosschleife hört: Man könne eine Partei, die so stark ist, doch nicht mehr verbieten. Das ist ungefähr so, als würde man einem Brandstifter die Lizenz erteilen, weil sein Feuer inzwischen zu groß ist, um es noch zu löschen.

Auch dieser Text ist Teil einer Aufmerksamkeitsökonomie, die von genau solchen Zuspitzungen lebt – das sei nicht verschwiegen. Aber der Unterschied zwischen einem Talkshow-Sofa und einem Verfassungsgericht ist, dass Letzteres seine Entscheidungen nicht nach Einschaltquote trifft. Genau deshalb wäre es gut, wenn mehr Menschen wie Charlotte Knobloch sprechen würden – und weniger wie drei Männer, die glauben, Verständnis sei eine Alternative zur Demokratie.

Die Zahl 42 Prozent wird am 6. September vielleicht noch höher ausfallen. Ein Grundgesetz ändert sich dadurch nicht. Nur die Ausreden werden lauter.

Quellen

  1. infratest dimap — LänderTREND Sachsen-Anhalt, Mai 2026
  2. t-online.de — Insa/Bild-Umfrage, 10.8.2026; Pollytix-Umfrage, August 2026; Porträt AfD-Rekordhoch
  3. Tagesspiegel — BSW-Umfrage, 10.8.2026
  4. Mediendienst Integration — „Ist die AfD rechtsextrem?“
  5. Verwaltungsgericht Köln — Pressemitteilung 26.2.2026, Az. 13 L 1109/25
  6. CORRECTIV — Einstufungen der Landesverbände, Juni 2026
  7. Bundesverfassungsgericht — NPD-Urteil 2017
  8. Stern — Interview Charlotte Knobloch, August 2026, zitiert nach taz.de, Tagesspiegel, evangelisch.de, kirche-und-leben.de und t-online.de
  9. René Westwood — Analyse „Lanz + Precht“ mit Jan Josef Liefers

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