Eine Brandmauer ist im Bauwesen ein zweckfreies Ding. Sie trägt kein Dach, sie hält keine Decke, sie steht einfach da und wartet auf ein Feuer, das hoffentlich nie kommt. Der Bauherr zahlt sie trotzdem, weil die Bauordnung es so will. Politisch hat der Begriff 2018 Konjunktur bekommen, als die CDU auf ihrem Hamburger Parteitag beschloss, mit der AfD keine Koalitionen und keine Zusammenarbeit einzugehen – und weil man in der Mitte gern symmetrisch ist, gleich die Linke mit in denselben Beschluss schrieb. Seither ist die Brandmauer das meistdiskutierte Bauteil der Republik. Talkshows fragen, ob sie hält. Leitartikel fragen, ob sie fällt. Und alle fragen dieselbe Partei: die CDU.
Nur hat in diesem Sommer jemand anderes den Kellenkübel in die Hand genommen.
Der Maurer heißt Weidel
Am 23. August 2026 saß Alice Weidel im ZDF-Sommerinterview, aufgezeichnet in Wien, Wulf Schmiese fragte, und die AfD-Vorsitzende lieferte einen Satz, den man sich einrahmen sollte: „Die DNA der CDU ist die Lüge.“ Nicht: Die CDU irrt. Nicht: Die CDU hat versagt. Sondern: Die Verlogenheit ist der Bauplan, das Erbgut, das Nicht-Änderbare. Wer so redet, sagt in genetischer Fachsprache, dass eine Zusammenarbeit ausgeschlossen ist. Man verhandelt keine Koalitionsverträge mit einer Chromosomenanomalie.
Dazu kam das Programm für den Tag danach: raus aus Schengen („Wir werden die Grenzen zumachen, wir werden aus Schengen aussteigen“), raus aus dem Euro, den sie als „instabile Weichwährung“ abräumte, und im Parteiprogramm wartet seit dem Europawahlkampf 2024 ohnehin das Referendum über den EU-Austritt als Fluchtpunkt. Für die CDU gab es die Prognose gratis dazu: „Die CDU wird keine einzige Bundestagswahl mehr gewinnen.“
Man muss sich das kurz aus der Perspektive eines potenziellen Koalitionspartners anschauen. Da bietet jemand an: Wir treten aus dem Binnengrenzregime aus, wir schaffen die Währung ab, wir halten Sie für konstitutionell verlogen, und übrigens sind Sie tot, Sie wissen es nur noch nicht. Das ist kein Sondierungsangebot. Das ist eine Baugenehmigung für eine Mauer, und zwar für eine, die von der anderen Seite hochgezogen wird.
Die Brandmauer wird seit acht Jahren als Problem der CDU verhandelt. Gebaut wird sie inzwischen von der Seite, die angeblich hinter ihr steht.
Der Polier heißt Siegmund
Zwei Wochen später, in der Wahlarena zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, kam die Moderation auf den Punkt und stellte Ulrich Siegmund exakt die Frage, um die es hier geht: „Sie wollen eine absolute Mehrheit, Herr Siegmund. Aber laut Stimmungsbild ist sie nicht in Sicht. Sie könnten auch eine Koalition bilden. Aber Sie wollen keine Koalition eingehen. Das schließen Sie von vornherein aus. Machen Sie eine eigene Brandmauer?“
Siegmunds Antwort ist der interessanteste Satz des Wahlkampfs, weil er die Frage nicht beantwortet, sondern die Schuldfrage umdreht: „Die Möglichkeit einer Alleinregierung wird von Tag zu Tag realistischer. Die anderen Parteien haben die Brandmauer sehr hochgezogen. Auf dieses Szenario haben wir uns auf viele Jahre vorbereitet.“ Und dann, im ZDF-Morgenmagazin nachgelegt: Er stelle sich nur zur Wahl als Regierungschef, wenn es für die Alleinregierung reicht. Begründung: Nach der Wahl müsse umgesetzt werden, was vorher angekündigt wurde.
Das klingt nach Prinzipientreue und ist, wenn man es zu Ende denkt, das Gegenteil einer Machtstrategie. Am Sonntag wählt Sachsen-Anhalt. Die AfD steht in Umfragen bei rund 40 Prozent, die CDU bei etwa 22. Ein Spitzenkandidat mit 40 Prozent, der die Regierungsbildung an eine absolute Mehrheit knüpft, verzichtet mit hoher Wahrscheinlichkeit freiwillig auf die Staatskanzlei. Fünf Jahre Opposition, aus eigenem Entschluss, bei Umfragewerten, von denen Sven Schulze nachts träumt.
Bei einem Satz aus dieser Antwort sollte man kurz stehenbleiben: „Auf dieses Szenario haben wir uns auf viele Jahre vorbereitet.“ Gebaut ist er als Klage – seht her, die anderen sperren uns aus, wir mussten uns wappnen. Beschrieben wird etwas anderes. Auf einen Zustand, den man loswerden will, bereitet man sich nicht jahrelang vor; den versucht man zu beenden. Vorbereitet wird, worin man zu arbeiten gedenkt. Die Ausgrenzung ist in dieser Erzählung kein Hindernis. Sie ist die Betriebsbedingung.
Bleibt die Frage, warum eine Partei ausgerechnet den Zustand einrichtet, in dem sie nichts durchsetzen kann.
Warum Regieren das größte Risiko ist
Für eine Partei, deren Geschäftsmodell die Behauptung ist, das ganze System sei verrottet, ist eine Koalition das gefährlichste Angebot überhaupt. Koalieren heißt Kompromisse machen. Kompromisse machen heißt Wahlversprechen brechen. Wahlversprechen brechen heißt: Man wird das, was man den anderen vorwirft. Ein AfD-Ministerpräsident, der zwei Jahre lang mit einer Landeshaushaltssperre, einem EU-Vergaberecht und einer Kultusbürokratie ringt, ist am Ende ein Landespolitiker mit mittelmäßiger Bilanz. Genau das darf nicht passieren.
Die Regierungsbank ist für diese Partei der einzige Ort, an dem sie ihr wichtigstes Versprechen verlieren kann.
Diese Rechnung wird im Milieu hinter der Partei seit Jahren offen aufgemacht. Im Antaios-Verlag von Götz Kubitschek erschien 2021 Manfred Kleine-Hartlages „Systemfrage: Vom Scheitern der Republik und dem Tag danach“, ein Buch, das den Zusammenbruch nicht befürchtet, sondern einplant: eine hinreichend große Krise, abfallende Sicherheitskräfte, eine Führungsfigur mit Autorität, und danach ein Umbau, der das Parteienverbot, die Neuordnung der Medien und die strafrechtliche Verfolgung des alten Personals vorsieht. Der Kernsatz für unsere Zwecke lautet: „Wer die Macht hat, hat die Mehrheit.“ Man muss die Mehrheit also nicht überzeugen. Man muss warten, bis die Statik nachgibt.
Wer so denkt, koaliert nicht. Wer so denkt, hält die Fassade sauber, sammelt Prozente und wartet auf den Riss im Beton. Und das ist, mit Verlaub, eine völlig rationale Strategie – solange die anderen sie für Trotz halten.
Die Folgen trägt dann ein Bundesland, das sich fünf Jahre lang von einer Vierparteienkoalition regieren lässt, die von der Nichtzusammenarbeit dreier Lager zusammengehalten wird.
Erst das Land, dann die Partei
Es gibt in der Bundesrepublik eine Regel, die in keiner Geschäftsordnung steht und trotzdem verlässlicher funktioniert hat als die meisten, die dort stehen: Wer eine Mehrheit bilden kann, bildet sie. Auch wenn es wehtut. Vor allem, wenn es wehtut.
Die SPD hat sich zweimal in eine Große Koalition gequält, 2013 und 2018, beide Male gegen die deutlich hörbare Meinung der eigenen Basis, beide Male mit Mitgliedervotum, weil man die Zumutung wenigstens demokratisch verteilen wollte. Die Rechnung kam pünktlich: Die Partei ist seither in einem Zustand, den man in der Medizin chronisch nennt. In Sachsen-Anhalt haben CDU, SPD und Grüne von 2016 an eine Kenia-Koalition geführt, ein Bündnis dreier Parteien, deren einzige belastbare Gemeinsamkeit darin bestand, dass es sonst nicht gereicht hätte. Das war kein Traumbündnis. Das war eine Feuerwehrübung mit Koalitionsvertrag.
Verantwortung zu übernehmen hat den anderen Parteien regelmäßig geschadet. Übernommen haben sie sie trotzdem.
Und die berühmte Ausnahme? Die kennt jeder, weil sie eine Ausnahme ist. Am 19. November 2017 brach Christian Lindner die Jamaika-Sondierungen ab und sagte den Satz, der ihm bis heute nachhängt: „Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren.“ Man kann darüber streiten, ob er recht hatte – man kann nicht darüber streiten, wie die Republik reagiert hat. Der Satz galt jahrelang als Skandal, als Drückebergerei, als Verrat an der Verantwortung. Genau das ist der Beweis, dass die Regel existiert: Man merkt sie erst, wenn jemand sie bricht.
Nur ist Lindners Satz von Siegmunds Position durch einen Unterschied getrennt, der alles verändert. Lindner hat verhandelt, wochenlang, und ist am Ende ausgestiegen. Er hat die Koalition inhaltlich geprüft und für falsch befunden. Siegmund prüft nichts. Er schließt aus, bevor irgendjemand ihm etwas angeboten hat, kategorisch, bei 40 Prozent, und zwar ausdrücklich unabhängig davon, was in einem Koalitionsvertrag stehen könnte.
Das ist nicht „besser nicht regieren als falsch regieren“. Das ist: besser nicht regieren als überhaupt regieren.
Der naheliegende Einwand lautet: Ihm bietet ja auch keiner etwas an. Stimmt – nur ändert das nichts, denn eine Partei, die Verantwortung will, hat mehr Instrumente als den Koalitionsvertrag. Sie kann eine Minderheitsregierung tolerieren, sie kann Haushalte mittragen, sie kann Angebote machen, die andere ablehnen müssen, und daraus Kapital schlagen. Das alles wäre riskant, mühsam und in der Sache überprüfbar. Es findet nicht statt. Was stattfindet, ist die Ankündigung, fünf Jahre lang nichts zu tun, falls es nicht für alles reicht.
„Erst das Land, dann die Partei“ ist ein pathetischer Satz, und wer ihn zu oft sagt, klingt wie eine Bundestagsrede zum Volkstrauertag. Aber er beschreibt exakt die Tauschbeziehung, auf der eine parlamentarische Demokratie beruht: Du bekommst Macht, dafür trägst du Verantwortung – und zwar für alle, auch für die, die dich nicht gewählt haben. Wer die eine Hälfte annimmt und die andere ablehnt, hat das Geschäft nicht verstanden. Oder er hat es sehr genau verstanden und will ein anderes.
Bei der AfD lautet die Reihenfolge: erst die Partei. Und dann ein Fragezeichen, in das man vieles hineinlesen kann, aber nichts Beruhigendes.
Und jetzt zu Karlsruhe
An dieser Stelle kommt der Reflex: Fall fürs Bundesverfassungsgericht. Und der Reflex hat einen Punkt, nur nicht den, den er meistens zu haben glaubt.
Zunächst das Sortieren, weil es fast immer durcheinandergeht. Eine Einstufung durch einen Verfassungsschutz ist eine Verwaltungsentscheidung über Beobachtung. Ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz ist etwas grundsätzlich anderes: Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 im NPD-Verfahren die Latte auf eine Höhe gelegt, an der die NPD selbst gescheitert ist. Die Partei muss nicht nur verfassungsfeindliche Ziele haben, sie muss „planvoll“ auf deren Umsetzung hinarbeiten – und es muss eine realistische Aussicht bestehen, dass sie dabei Erfolg hat. Diese Potentialität war bei der NPD nicht gegeben; sie war zu klein. Man hat sie nicht verboten, weil sie zu unbedeutend war.
Bei einer Partei, die in Sachsen-Anhalt auf 40 Prozent steht, entfällt dieses Argument ersatzlos. Das ist die bittere Ironie der deutschen Verbotsdogmatik: Sie wird erst anwendbar, wenn es fast zu spät ist.
Und die Beweislage? Hier wird es unangenehm für alle, die sich die Sache einfach vorgestellt haben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Am 26. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt genau das vorläufig untersagt (13 L 1109/25). Nicht, weil das Gericht die AfD für harmlos hält – es sah ausdrücklich „starke Verdachtsmomente“ –, sondern weil es die Gesamtprägung der Partei nicht als belegt ansah: einzelne Programmforderungen zu Minaretten und Kopftüchern reichten nicht, konkrete politische Ziele hinter dem Wort „Remigration“ seien nicht nachgewiesen. Rechtskräftig ist das nicht, die Beschwerde zum OVG steht offen, die Hauptsache ohnehin. Aber es ist der Stand.
Der Osten hat den Befund. Der Westen hat die Rhetorik.
Jetzt zur Frage nach den Konsequenzen – nur muss man sie anders stellen, als sie meistens gestellt wird.
„Gesichert rechtsextremistisch“ sagen die Landesbehörden in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen. Bayern führt die AfD als Verdachtsfall. In Nordrhein-Westfalen trifft es überhaupt nur Teilstrukturen: den früheren „Flügel“-Personenzusammenschluss und, seit März 2026, den neuen Jugendverband „Generation Deutschland NRW“.
Das ist ein bemerkenswertes Gefälle. Die Länder mit dem schärfsten Befund sind die, die am Sonntag darüber abstimmen, ob er regiert. Die Länder mit den kräftigsten Brandmauer-Bekenntnissen führen die dünnste Akte. Sachsen-Anhalts eigener Verfassungsschutz bescheinigt der dortigen AfD eine Ideologie auf Grundlage des Ethnopluralismus – und dieselbe AfD führt dort mit 40 Prozent. Der Befund liegt seit Jahren vor. Konsequenzen daraus hat niemand gezogen; man hat ihn zitiert. Bayern und Nordrhein-Westfalen werden gleich noch einmal auftauchen – dann mit einer anderen Zahl.
Der interessanteste Beitrag zu dieser Frage kam ausgerechnet aus dem konservativen Lager. Andreas Rödder, Historiker und Kopf des konservativen Thinktanks R21 – seine Position lässt sich also schlecht mit einem Hinweis auf die politische Himmelsrichtung erledigen –, sagte der ZEIT: „Ich bin gar nicht gegen ein Parteienverbotsverfahren.“ Und weiter: „Wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem gesicherten Schluss käme, dass die AfD die Verfassung und den Rechtsstaat bekämpft, dann gehörte sie verboten.“ Bemerkenswert daran ist die Kombination: Rödder hält gleichzeitig nichts von der Brandmauer. Er will keine pauschale Nichtberührung, sondern rote Linien in der Sache. Also entweder inhaltliche Auseinandersetzung mit definierten Grenzen – oder das rechtsstaatliche Verfahren. Was er nicht will, ist das, was wir seit acht Jahren machen: eine Mauer, die niemand statisch geprüft hat, und ein Verbotsverfahren, über das alle reden und das keiner beantragt.
Zwölf Stimmen
Beantragen können ein Verbotsverfahren nur drei: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung. Alle drei sind seit Jahren gut darin, aufeinander zu zeigen. Am interessantesten ist der Bundesrat, weil dort das Zeigen aufhört und das Rechnen anfängt.
Der Bundesrat hat 69 Stimmen, die Mehrheit liegt bei 35. Ein Land stimmt einheitlich oder gar nicht: Sind sich die Koalitionspartner nicht einig, enthält sich das Land – und eine Enthaltung wirkt im Bundesrat wie ein Nein. Das ist keine Formalie, das ist der Mechanismus, um den sich alles dreht. In fast jeder Landesregierung sitzt eine Partei, die ein Verfahren will, und eine, die es nicht will. Ergebnis: Enthaltung. Also Ablehnung, ohne dass irgendwer Nein sagen musste.
Formell beschlossen haben bislang vier Länder etwas in diese Richtung – Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein. Macht 14 Stimmen. Zählt man die Länder hinzu, in denen SPD, Grüne oder Linke die Regierung führen und ein Ja plausibel wäre, landen die kursierenden Rechnungen bei rund 30. Es fehlt also, je nach Zählung, eine Handvoll Stimmen.
Bayern hat sechs. Nordrhein-Westfalen hat sechs.
Und beide haben längst geantwortet. Der bayerische Landtag lehnte im Mai 2025 einen entsprechenden Antrag ab; Markus Söder ist auch gegen ein Verfahren, das sich auf einzelne Landesverbände beschränkt. In Nordrhein-Westfalen regiert die CDU mit den Grünen – ein Partner dafür, einer dagegen, macht Enthaltung. Im Juni 2026 nahm Hendrik Wüst vor dem Düsseldorfer Landtag über 114.000 Unterschriften entgegen, die genau das forderten: eine Initiative im Bundesrat. Seine Antwort: Ein Verfahren müsse juristisch tragen, und er setze auf politische Antworten. An der Haltung der Landesregierung hat sich nichts geändert.
Ehrlich bleiben muss man bei der Zählung: Sie ist eine Hochrechnung, kein Beschluss. Seit den Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im März 2026 regieren auch dort gemischte Koalitionen, die sich nach aller Erfahrung enthalten würden. Ein Bundesratsantrag ist bis heute nicht gestellt, nicht einmal vorbereitet. Genau deshalb ist die Zahl interessant. Sie ist nah genug, dass es nicht mehr an der Arithmetik liegt.
Die Mehrheit im Bundesrat fehlt nicht an Beweisen. Sie fehlt an zwölf Stimmen aus zwei Staatskanzleien.
Der unbequeme Teil
Und jetzt der Absatz, in dem sich dieser Text selbst nicht ausnimmt. Die Verbotsdebatte hat einen erheblichen Komfortvorteil: Sie verlagert eine politische Aufgabe an ein Gericht. Man muss dann nicht mehr erklären, warum in Sachsen-Anhalt vier von zehn Wählern eine Partei wählen, deren Landesverband der eigene Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch führt. Ein Verbotsverfahren ist kein Ersatz für Politik, und wer es dafür hält, hat schon verloren, bevor Karlsruhe überhaupt terminiert.
Nur folgt daraus nicht das, was in dieser Debatte fast immer gewinnt, weil es so erwachsen klingt: Man dürfe den Antrag nur stellen, wenn man sicher sei, ihn zu gewinnen. Ein gescheitertes Verfahren, so die Warnung, wäre das wertvollste Dokument, das diese Partei je bekommen hat – ein höchstrichterliches Unbedenklichkeitszertifikat, gestempelt, gültig für jeden Wahlkampf der nächsten zwanzig Jahre.
Das Argument klingt klug und vertauscht die Frage. Artikel 21 Absatz 2 macht keine Erfolgsprognose zur Zulässigkeitsvoraussetzung. Er stellt eine Beweisfrage, und die wird in Karlsruhe beantwortet, nicht im Fraktionssaal. Die Schwelle für einen Antrag heißt deshalb nicht „Wir gewinnen das“, sondern: Reicht die Aktenlage für eine gerichtliche Prüfung? Wer sie an der Siegchance festmacht, macht aus einer Rechtsfrage eine Wahlkampfkalkulation – und begeht damit exakt die Verwechslung, die dieser Text der anderen Seite vorwirft. Auch die Verfassungstreue kennt offenbar ihre Opportunitätserwägungen, sie trägt nur bessere Anzüge.
Rödder hat es präzise formuliert, und es lohnt, auf den Satzbau zu achten: „Wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem gesicherten Schluss käme, dass die AfD die Verfassung und den Rechtsstaat bekämpft, dann gehörte sie verboten.“ Subjekt des Satzes ist das Gericht. Nicht die Umfrage, nicht der Koalitionsausschuss, nicht die Sorge um die Reaktion.
Und der Blick auf 2003 hilft hier ohnehin nicht weiter, sondern in die Gegenrichtung: Das erste NPD-Verfahren scheiterte nicht in der Sache, sondern an V-Leuten in den Führungsgremien der beobachteten Partei – das Gericht stellte es wegen eines Verfahrenshindernisses ein. Ein Persilschein war das nie. Was daraus zu lernen war, ist eine Frage der Aktenführung, nicht der Tapferkeit.
Bleibt der ehrliche Rest: Ein verlorenes Verfahren täte weh. Es wäre in jeder Talkshow der nächsten Legislaturperiode zu hören. Nur ist die Alternative eben keine Neutralität. Wer nie beantragt, lässt den Befund dauerhaft im Behauptungsstadium – zitiert, betroffen genickt, folgenlos, so wie in Sachsen-Anhalt seit Jahren. Auch das Nichtentscheiden ist eine Entscheidung. Sie läuft seit acht Jahren, und sie steht inzwischen bei 40 Prozent.
Eine wehrhafte Demokratie, die ihr schärfstes Instrument aus Angst vor dem Ergebnis im Schrank lässt, sollte das Wort „wehrhaft“ streichen.
Bis dahin steht die Brandmauer. Sie ist nur inzwischen von der falschen Seite gemauert, das Material ist besser geworden, und der Bauherr sagt allen, die zuhören wollen, dass er den Rest des Hauses ohnehin abreißen will.
Wird super. Am Sonntag wissen wir, wie viele beim Abriss mit anpacken.